29 December 2025, 23:28

Neue Schornsteinfeger-Leitungen in NRW: Diese Änderungen kommen 2026

Ein Feuer brennt in einem Holzofen.

Neue Schornsteinfeger-Leitungen in NRW: Diese Änderungen kommen 2026

Mehrere Änderungen in der Bezirksschornsteinfegerverwaltung treten in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2026 in Kraft

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Zum 1. Januar 2026 gibt es in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Neuerungen in der Leitung der Bezirksschornsteinfegereien. In den Kreisen Münster, Steinfurt, Gelsenkirchen und weiteren Landkreisen stehen sowohl Neuernennungen als auch Verabschiedungen in den Ruhestand an. Gleichzeitig betonen Verantwortliche die Bedeutung der Schornsteinfeger für den Klimaschutz – insbesondere durch die Überprüfung von Heizungsanlagen.

In Münster bleibt Raphael Kockmann weiterhin für den Bezirk 20 zuständig. Dirk Kerkhoff führt den Bezirk 29 im Kreis Borken weiter, während Ingo Hüsing den Kehrbezirk 46 im Kreis Steinfurt behält. Auch Hendrik Wansing und Wilfried Jacobs bleiben in ihren Positionen im Kreis Recklinghausen – sie verwalten weiterhin die Bezirke 52 bzw. 17.

In mehreren Regionen übernehmen neue Kräfte die Verantwortung: Sven Hansen aus Gelsenkirchen löst Udo Schädlich ab, der Ende 2025 in den Ruhestand geht, und übernimmt den Bezirk 10. Daniel Brunsmann aus Heek folgt seinem Vater Franz-Josef Brunsmann im Bezirk 17 des Kreises Steinfurt nach. Im Kreis Coesfeld wird Ralph Kröger neuer Leiter des Bezirks 22 und tritt die Nachfolge von Guido Klöpper an.

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfüllen hoheitliche Aufgaben nach Landesrecht. Dazu zählen die Überprüfung von Heizungsanlagen, die Führung von Abgaswegüberwachungsnachweisen sowie die Mitwirkung bei Bauabnahmen. Ihre Arbeit leistet zudem einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie für eine effiziente und CO₂-arme Funktion der Heizsysteme sorgen.

Philipp Esser, Leiter der zuständigen Abteilung bei der Bezirksregierung Münster, und Andreas Marschan, Obermeister der Schornsteinfeger-Innung Münster, gratulierten den neu Ernannten sowie den Ausscheidenden zu ihren Stationen im Berufsleben.

Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft, wenn sowohl die neuen als auch die weiterhin amtierenden Bezirksschornsteinfeger ihre Aufgaben aufnehmen. Die Neubesetzungen sichern die flächendeckende Betreuung aller Bezirke, während die Verabschiedungen langjährige Dienstzeiten würdigen. Die Schornsteinfeger bleiben damit weiterhin in ihrer doppelten Rolle gefragt – als Garanten für Sicherheit bei Inspektionen und als Akteure des Umweltschutzes.