Neues Amtsblatt veröffentlicht: Diese Änderungen betreffen alle Essener Bürger
Aneta WilmsenNeues Amtsblatt veröffentlicht: Diese Änderungen betreffen alle Essener Bürger
Die neueste Ausgabe des Amtsblatts des Stadtportals erschien am 28. November 2025. Diese Ausgabe enthält mehrere wichtige Bekanntmachungen – von neuen örtlichen Verordnungen bis hin zu Verwaltungsmitteilungen. Bürgerinnen und Bürger können die vollständige Publikation kostenlos online einsehen oder gedruckte Exemplare gegen eine geringe Gebühr erwerben.
Im Oktober traten zwei verkehrsrelevante Regelungen in Kraft. Am 13. Oktober passte die Stadt die Taxitarifverordnung an und änderte die Preise für lizenzierte Taxis. Noch am selben Tag legte ein Allgemeinverfügung Mindestpreise für Mietwagen fest, um einheitliche Tarife bei allen Anbietern zu gewährleisten.
Im November folgten Aktualisierungen bei bürgerbezogenen Verfahren. Am 24. November wurde eine Satzung zur Bearbeitung von Bürgerbegehren und Volksentscheiden verabschiedet, die klare Schritte für die öffentliche Beteiligung festlegt. Das Amt für Straßen und Verkehr veröffentlichte zudem am 28. November eine Straßennamenbekanntmachung, mit der neue oder geänderte Straßenbezeichnungen offiziell festgeschrieben wurden.
Finanzielle und administrative Mitteilungen prägen die aktuelle Ausgabe. Die Sparkasse Essen erklärte bestimmte Sparbriefe mit Wirkung vom 28. November für ungültig. Das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation veröffentlichte an diesem Tag eine Todesanzeige sowie eine Liste mit öffentlichen Diensthinweisen.
Wer eine gedruckte Ausgabe bevorzugt, kann Einzelexemplare für 1,50 Euro beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation erwerben. Die gesamte Ausgabe bleibt unter www.unserewebsite/amtsblatt kostenlos einseh- und downloadbar.
Das Amtsblatt vom 28. November bündelt aktuelle rechtliche, finanzielle und bürgerrelevante Änderungen an einem Ort. Bürgerinnen und Bürger können die Neuerungen online kostenfrei prüfen oder sich gegen eine geringe Gebühr eine Druckversion besorgen. Alle Bekanntmachungen sind, sofern nicht anders angegeben, ab sofort in Kraft.






