19 February 2026, 16:43

NRW rechnet Beamten fiktives Ehegatteneinkommen an – doch viele haben gar keinen Partner

Ein altes Buch mit dem Titel "Die Regierung einer Frau oder, Wholom und angenehme Ratschläge für verheiratete Männer in einem Brief an einen Freund" ist geöffnet und zeigt eine Seite mit schwarzem Text.

NRW rechnet Beamten fiktives Ehegatteneinkommen an – doch viele haben gar keinen Partner

Nordrhein-Westfalen (NRW) rechnet seit 2024 fiktives Ehegatteneinkommen von 538 Euro in die Besoldung von Beamten ein – obwohl viele Betroffene gar keinen Partner mit Zusatzverdienst haben. Die Regelung geht von einer zusätzlichen Einnahmequelle aus und sorgt für Diskussionen über ihre Rechtmäßigkeit und Fairness.

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Nach dem neuen Modell wird Beamten bei der Gehaltsberechnung pauschal ein fiktives Einkommen von 538 Euro angerechnet. Anders als in den meisten Bundesländern müssen Beschäftigte in NRW aktiv erklären, dass sie keinen Ehepartner oder Lebensgefährten mit eigenem Einkommen haben. In den meisten anderen Ländern gilt dagegen: Wer die Annahme bestreiten will, muss Widerspruch einlegen.

Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) verteidigt zwar grundsätzliche das Prinzip des fiktiven Ehegatteneinkommens, kritisiert aber die aktuelle Umsetzung. Rechtsgutachten hatten zuvor bereits Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung geäußert.

Kritiker monieren, dass die Praxis das berechnete Einkommen der Beamten künstlich aufbläht, ohne dass ihnen tatsächlich mehr Geld zur Verfügung steht. Unklar bleibt, wie viele der 16 Bundesländer ein ähnliches Modell anwenden – offizielle Daten dazu gibt es nicht.

Trotz rechtlicher Zweifel hält die NRW-Landesregierung an der 538-Euro-Regel fest. Betroffene müssen nun aktiv nachweisen, dass sie keinen verdienenden Partner haben – ein Verfahren, das sich von anderen Bundesländern unterscheidet. Die langfristigen Folgen für die Beamtenbesoldung und mögliche Klagen bleiben abzuwarten.