Polizei in Deutschland nutzt KI-Überwachung mit echten Personendaten – was bedeutet das?
Aneta WilmsenPolizei in Deutschland nutzt KI-Überwachung mit echten Personendaten – was bedeutet das?
Mehrere Bundesländer in Deutschland erweitern die Befugnisse der Polizei, indem sie KI-Überwachungssysteme erlauben, persönliche Daten für Trainingszwecke zu nutzen. Eine aktuelle Novelle in Nordrhein-Westfalen ermöglicht Behörden nun, Namen und Gesichtsbilder von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen zu verarbeiten. Die Änderung spiegelt einen wachsenden Trend in Deutschland wider, da auch andere Regionen ähnliche Maßnahmen einführen.
Nordrhein-Westfalen hat kürzlich sein Polizeigesetz aktualisiert, um Beamten zu gestatten, KI-Tools mit echten Personendaten zu trainieren – darunter Informationen von Straftätern, Beschuldigten, aber auch von Zeugen oder Opfern. Die Anpassung folgt früheren Schritten in Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen und Berlin, wo KI-gestützte Überwachung bereits eingesetzt wird.
In Sachsen geht ein geplantes Polizeigesetz noch weiter: Drohnen sollen demnach ohne konkreten Verdacht Aufnahmen aus dem Inneren fahrender Fahrzeuge machen dürfen. Der von der CDU und SPD getragene Vorschlag in der Minderheitsregierung stammt aus dem Innenministerium. Kritiker, darunter die Grünen, werfen der Regelung vor, sie räume der Polizei übermäßige Überwachungskompetenzen ein.
Die Entwicklung kommt, während immer mehr Bundesländer in Deutschland vergleichbare Bestimmungen einführen. Die Behörden argumentieren, die Technologien würden die Kriminalprävention verbessern – doch Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Privatsphäre bleiben bestehen.
Die Änderungen gewähren der Polizei einen erweiterten Zugang zu Personendaten für das KI-Training. In Sachsen könnten Drohnen bald Fahrzeuginnenräume überwachen, während andere Länder weiterhin ähnliche Systeme ausrollen. Rechtliche und öffentliche Debatten über die Grenzen der Überwachung sind absehbar.






