Prozess um Treppensturz in Duisburger U-Bahn: Versuchter Totschlag vor Gericht
Aneta WilmsenProzess um Treppensturz in Duisburger U-Bahn: Versuchter Totschlag vor Gericht
Ein 25-jähriger Mann aus Duisburg steht vor Gericht, weil er im Februar 2021 einen schwer betrunkenen 29-Jährigen angeblich eine Treppe in einer U-Bahn-Station hinabgestoßen haben soll. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und fiel nach dem Sturz ins Koma. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Totschlag vor, wofür eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren droht.
Der Fall wird vor dem Hintergrund wachsender öffentlicher Besorgnis über Gewalt im öffentlichen Nahverkehr verhandelt. Besonders brisant ist der tödliche Angriff auf den Zugbegleiter Serkan C. Anfang 2026, der bundesweit Forderungen nach schärferen Strafen und besseren Sicherheitsvorkehrungen auslöste.
Die Tat ereignete sich an der Duisburger U-Bahn-Station Harry-Epstein-Platz. Initially gingen die Behörden von einem Unfall aus. Später behauptete das Opfer jedoch, gestoßen worden zu sein, und die Ermittler sicherten Videoaufnahmen der Auseinandersetzung. Der 29-Jährige stürzte mehrere Meter die Treppe hinab und zog sich lebensbedrohliche Verletzungen zu. Er wurde per Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen und notoperiert, verblieb danach aber im Koma.
Die Beweggründe des Angeklagten sind weiterhin unklar. Die Staatsanwaltschaft geht von einer vorsätzlichen Tat aus, was zur Anklage wegen versuchten Totschlags führte. Ein Urteil wird Mitte März erwartet.
Der Prozess fällt in eine Phase verstärkter Aufmerksamkeit für Gewalt gegen Beschäftigte im Verkehrssektor. Die Tötung von Serkan C. in Rheinland-Pfalz Anfang 2026 löste landesweit Entsetzen und Forderungen nach Konsequenzen aus. Allein in Hessen stiegen die gemeldeten Angriffe auf Bahnmitarbeiter von 204 im Jahr 2023 auf höhere Zahlen 2024 an. Bundesweit fordern Politiker schärfere Strafen, während DB-Chefin Evelyn Palla zu einem Sicherheitssippen geladen hatte, um über Verbesserungsmaßnahmen zu beraten. Regionalbehörden prüfen derzeit den Schutz für Beschäftigte, während die Ermittlungen andauern.
Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft. Das für Mitte März erwartete Urteil rückt die allgemeinen Sicherheitsbedenken im öffentlichen Nahverkehr in den Fokus. Gleichzeitig stehen Behörden und Verkehrsbetriebe unter Druck, wirksamere Maßnahmen zum Schutz von Personal und Fahrgästen umzusetzen.






