16 February 2026, 06:30

Psychogene Erblindung: Frau kämpft vor Gericht um Anerkennung ihrer Behinderung

Ein altes Daguerreotyp eines Mannes in einem Anzug, der in einem Stuhl sitzt und einen Stock hält, mit einem ernsten Gesichtsausdruck und konzentriertem Blick.

Psychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Psychogene Erblindung: Frau kämpft vor Gericht um Anerkennung ihrer Behinderung

Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt hat ihren Kampf um die Anerkennung einer Behinderung vor das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens (OVG) gebracht. Sie leidet nach eigenen Angaben an psychogener Erblindung – einem Zustand, bei dem psychische Faktoren zu einem Sehverlust führen, obwohl keine körperlichen Schäden an den Augen vorliegen. Der Fall, der bereits 2018 eingereicht wurde, soll nach Jahren der Verzögerungen und medizinischen Begutachtungen am 27. Februar 2023 entschieden werden.

Die Klägerin hatte ursprünglich finanzielle Unterstützung sowie einen Schwerbehindertenausweis beantragt, doch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnte ihre Anträge ab. Die Begründung folgte der gängigen deutschen Rechtspraxis: Psychogene Erblindung wird in der Regel als funktionelle Störung und nicht als körperliche Behinderung eingestuft. Gerichte verweigern häufig Leistungen, da der Zustand keine organische Ursache aufweist – auch wenn einige Verwaltungsgerichte in schweren Fällen mit dokumentierter psychiatrischer Behandlung teilweise Anerkennung gewährt haben.

Das Verfahren zog sich aufgrund der COVID-19-Pandemie und der Notwendigkeit von Fachgutachten in die Länge. Ein Spezialist der Universität Tübingen untersuchte die Frau und stellte Widersprüche zwischen ihren angegebenen Symptomen und den Testergebnissen fest. Während sie vollständige Erblindung behauptete, zeigten die Untersuchungen eine nahezu normale Sehkraft auf dem rechten und eine gute Sehfähigkeit auf dem linken Auge. Das erstinstanzliche Gericht zweifelte daran, ob ihre Erkrankung tatsächlich bestand, übertrieben dargestellt oder sogar vorgetäuscht wurde.

Psychogene Erblindung tritt meist nach schweren Traumata auf, ohne dass Schäden an den Augen oder Sehnerven nachweisbar sind. Das deutsche Recht unterscheidet zwischen psychischen Erkrankungen, die psychiatrische Behandlung erfordern, und körperlichen Behinderungen, die Anspruch auf staatliche Unterstützung geben. Die Entscheidung des OVG, die am Verhandlungstag erwartet wird, wird zeigen, ob dieser Fall eine Ausnahme rechtfertigt.

Das Urteil des Gerichts wird klären, wie Nordrhein-Westfalen Anträge auf Anerkennung einer Behinderung bei psychogener Erblindung bewertet. Falls das Gericht der Klägerin recht gibt, könnte dies einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle im Land schaffen. Bei einer Ablehnung würde die bestehende Rechtsauffassung gestärkt, wonach solche Erkrankungen nur selten Anspruch auf Behindertenleistungen begründen.

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