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Stadtrat der Stadt Wesel wählt Schlichter für fünf Jahre

Eine Stadtansicht mit Gebäuden, Bäumen, Masten, Straßen, Fahrzeugen und Himmel.

Stadtrat der Stadt Wesel wählt Schlichter für fünf Jahre

Stadtrat von Wesel wählt Schiedsrichter für fünf Jahre

Zusammenfassung Der Stadtrat von Wesel hat Margret Radsak für weitere fünf Jahre als Schiedsrichterin im Schiedsbezirk Wesel I wiedergewählt. Als neuer Schiedsrichter für den Schiedsbezirk Wesel III wurde Uwe Melchers bestimmt, der ebenfalls vom Stadtrat für fünf Jahre berufen wurde.

Veröffentlichungsdatum 16. Dezember 2025, 13:00 Uhr MEZ

Schlagwörter Politik, Allgemeine Nachrichten

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Artikeltext Das Amtsgericht Wesel hat zwei Schiedsrichter für die Stadtteile Wesels bestätigt. Margret Radsak bleibt weiterhin für Wesel I zuständig, während Uwe Melchers neu den Bezirk Wesel III übernimmt. Beide Amtszeiten erstrecken sich über fünf Jahre und decken unterschiedliche Bereiche der Stadt ab.

Margret Radsak wurde als Schiedsrichterin für Wesel I wiedergewählt. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst nun den nördlichen Teil der Innenstadt, einschließlich Schepersfeld und Feldmark bis zur Grenze zu Flüren. Damit beginnt für sie eine weitere fünfjährige Amtszeit.

Uwe Melchers tritt sein Amt als Schiedsrichter für Wesel III an. Sein Bezirk reicht von der Grav-Insel über das Flürener Feld und die Flürener Heide bis zum Blumenkamp. Wie Radsak wird auch er eine volle Amtszeit von fünf Jahren ausüben.

Margarete Funken-Schneider, Direktorin des Amtsgerichts Wesel, bestätigte die Ernennungen offiziell. In der Mitteilung des Gerichts wurden keine Änderungen für die Bezirke Wesel II oder Wesel IV erwähnt, da in den öffentlichen Unterlagen keine aktuellen Amtsinhaber für diese Gebiete verzeichnet sind.

Die beiden Schiedsrichter werden künftig Streitfälle und Vermittlungen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen bearbeiten. Radsaks Bezirk umfasst den nördlichen Innenstadtbereich, während Melchers für das Gebiet von der Grav-Insel bis zum Blumenkamp verantwortlich ist. Ihre Amtszeiten laufen bis zur nächsten Ernennungsrunde in fünf Jahren.