22 December 2025, 04:32

Stadtverwaltung schließt von Weihnachten bis 04.01.2026

Eine Brücke überspannt einen Fluss mit mehreren Straßenlaternen auf ihrer Länge und zahlreichen Gebäuden im Hintergrund.

Stadtverwaltung schließt von Weihnachten bis 04.01.2026

Stadtverwaltung schließt von Weihnachten bis zum 4. Januar 2026

Teaser: Die Stadtverwaltung Grevenbroich sowie die städtischen Betriebe der Grevenbroich GmbH bleiben am 24.12.2025 sowie an den Feiertagen 25.12.2025 und 26.12.2025 geschlossen. Für die Mitarbeiter sind der 29.12.2025 und 30.12.2025 als Brückentage festgelegt, an denen die Dienststellen ebenfalls nicht geöffnet haben. Am 31.12.2025 (Silvester) bleibt die Verwaltung geschlossen. Aufgrund des Neujahrstags am 1.1.2026 nutzt die Verwaltung den 2.1.2026 als zusätzlichen Brückentag.

Veröffentlichungsdatum: 16. Dezember 2025, 05:00 Uhr MEZ

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Stichworte: Kommunalpolitik, Verwaltung, Allgemeine Nachrichten

Artikel: Die Stadtverwaltung Grevenbroich stellt ihren Betrieb zum Jahresende 2025 ein. Die meisten öffentlichen Einrichtungen, darunter das Bürgerbüro und die Stadtbibliothek, bleiben vom 24. Dezember bis zum 4. Januar geschlossen. Den Mitarbeitern wurden verschiedene Optionen angeboten, um die zusätzlichen freien Tage rund um den Jahreswechsel zu regeln.

Das Kreishaus Grevenbroich bleibt vom 22. Dezember 2025 bis zum 6. Januar 2026 geschlossen. Dieser Zeitraum umfasst sowohl die Weihnachtsferien als auch die erste Woche des neuen Jahres. Auch die Villa Erckens – Museum der Niederrheinischen Seele ist in dieser Zeit nicht zugänglich.

Andere kommunale Einrichtungen wie die Volkshochschule und die Stadtbibliothek folgen einer etwas kürzeren Schließungsdauer. Diese Dienststellen – zusammen mit dem Bürgerbüro und den städtischen Betrieben – haben vom 24. Dezember 2025 bis zum 4. Januar 2026 geschlossen. Neben den Hauptfeiertagen bleibt die Verwaltung zudem am 29. und 30. Dezember 2025 zu. Die Beschäftigten müssen für diese Brückentage entweder Urlaubstage einreichen oder Überstunden abbauen.

Die verlängerte Schließung betrifft sowohl die öffentlichen Dienstleistungen als auch die Mitarbeiter. Bürger müssen administrative Angelegenheiten vorab planen, da die meisten Ämter erst am 5. oder 6. Januar wieder öffnen. Die Angestellten hingegen müssen ihre Urlaubs- oder Überstundenkonten anpassen, um die zusätzlichen freien Tage auszugleichen.