Streit um Streikregeln: NRW-Ministerium greift zu weit in Mitarbeiterrechte ein
Evi NergerStreit um Streikregeln: NRW-Ministerium greift zu weit in Mitarbeiterrechte ein
Ein internes Schreiben des Wirtschaftsministeriums von Nordrhein-Westfalen hat für Empörung gesorgt, nachdem es streikende Mitarbeiter angewiesen hatte, sich auszustempeln und ihre Teilnahme im Voraus zu melden. Die Vorgabe steht im Widerspruch zum Arbeitsrecht, das Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ihren Arbeitgeber vor einem Streik zu informieren. Gewerkschaften und Oppositionspolitiker haben den Vorstoß des Ministeriums seitdem scharf verurteilt.
Auslöser der Kontroverse war eine Rundmail des Ministeriums, in der detailliert beschrieben wurde, wie sich Beschäftigte bei Warnstreiks zu verhalten hätten. Darin wurde gefordert, dass Mitarbeiter sich aus dem Zeiterfassungssystem abmelden und ihre Streikabsicht vorher per E-Mail mitteilen. RechtsExperten wiesen umgehend darauf hin, dass dies gegen die Arbeitnehmerrechte verstoße, da es keine gesetzliche Pflicht zur Vorabinformation gebe.
Gewerkschaften, darunter Ver.di, üben massive Kritik an dem Schreiben. Sie argumentieren, es untergrabe das Streikrecht, das für die im Tarifbereich beschäftigten Mitarbeiter des Ministeriums geschützt sei. Gleichzeitig schlossen sich Oppositionspolitiker der Kritik an und bezeichneten die Anweisung als inakzeptabel.
Das Ministerium räumte später ein, die Formulierung sei unangemessen gewesen, und entfernte das Schreiben aus dem Intranet. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, in dem öffentliche Dienstgewerkschaften in den laufenden Tarifverhandlungen eine Lohnerhöhung von 7 Prozent, mindestens jedoch 300 Euro, fordern. Für Dienstag sind in Düsseldorf Kundgebungen und Proteste zur Unterstützung der Forderung geplant.
Der Vorfall unterstreicht die angespannte Lage in den Arbeitsbeziehungen des öffentlichen Dienstes vor den entscheidenden Verhandlungen. Nach dem Rückzug der Anweisung rückt nun die anstehende Tarifrunde in den Fokus. Ihr Ergebnis wird darüber entscheiden, ob es in der Region zu weiteren Streiks oder Protesten kommt.






