Über 1,2 Millionen Handys und Laptops: Warum Behörden Geräte von Geflüchteten jahrelang einbehalten
Evi NergerÜber 1,2 Millionen Handys und Laptops: Warum Behörden Geräte von Geflüchteten jahrelang einbehalten
Deutsche Ausländerbehörden beschlagnahmen über 1,2 Millionen digitale Geräte in nur einem halben Jahr
Allein in der ersten Jahreshälfte 2024 haben deutsche Ausländerbehörden mehr als 1,2 Millionen digitale Geräte eingezogen. Betroffen sind vor allem Smartphones, Laptops und Speicherkarten. Die Praxis geriet in die Kritik, nachdem ein Geflüchteter eine Abgeordnete auf das Vorgehen aufmerksam gemacht hatte. Spitzenreiter bei den Beschlagnahmungen ist Nordrhein-Westfalen: Das Kölner Ausländeramt hält seit Januar 130 Geräte vor – deutlich weniger als die insgesamt 452.000 im gesamten Bundesland.
Die massenhaften Einziehungen folgen einer Verschärfung der Migrationsgesetze durch die deutsche Koalitionsregierung im Jahr 2023. Seither dürfen Behörden Geräte von Menschen, gegen die eine Abschiebung ansteht, legal einbehalten – oft über Jahre, während sich die Verfahren hinziehen. Bei den meisten beschlagnahmten Gegenständen handelt es sich um Mobiltelefone von Personen, die das Land verlassen müssen.
In Köln, wo die Behörde von der Juristin Christina Boeck geleitet wird, bleiben die Geräte "bis zur Ausreise" in Verwahrung. Zwar wirken die 130 Beschlagnahmungen der Stadt im Vergleich bescheiden, doch anderswo ist die Praxis noch seltener: Im selben Zeitraum zogen andere Ämter in Nordrhein-Westfalen nur 344 Geräte ein.
Das Ausmaß der Einziehungen wurde erst durch offizielle Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) deutlich, die im Dezember 2024 veröffentlicht wurden. Die höchsten Zahlen verzeichneten Nordrhein-Westfalen (452.000), Bayern (289.000) und Baden-Württemberg (198.000). Bei der Auswertung erstellen die Behörden digitale Kopien sämtlicher Daten – einschließlich solcher aus Cloud-Speichern. Bekannt wurde die Praxis erst, nachdem sich ein Geflüchteter an die Linken-Politikerin Clara Bünger gewandt hatte.
Das Gesetz ermöglicht damit faktisch eine langfristige Einziehung, die Kritiker als eine Art de-facto-Enteignung bezeichnen. Da Abschiebeverfahren sich oft über Jahre hinziehen, können Betroffene unbestimmt lange auf ihre Geräte verzichten müssen. Die Regelung spiegelt einen grundlegenden Wandel in der deutschen Migrationspolitik wider.






