31 December 2025, 04:28

Verbraucherschützer verklagen Eurowings wegen strenger Handgepäckregeln im Basistarif

Eine Handtasche

Verbraucherschützer verklagen Eurowings wegen strenger Handgepäckregeln im Basistarif

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Eurowings wegen der Handgepäckregelung im Basistarif eingereicht. Die Organisation wirft der Airline vor, Passagiere durch die Beschränkung auf ein einziges kleines Handgepäckstück unangemessen zu benachteiligen. Dies folgt auf ähnliche Klagen gegen andere Fluggesellschaften, die bereits im August eingereicht wurden.

Im Fokus der Klage steht die aktuelle Gestaltung des Eurowings-Basistarifs. Demnach dürfen Reisende ohne Zusatzkosten lediglich ein kleines Gepäckstück – etwa eine Handtasche oder einen Laptop-Rucksack – mitnehmen. Die Verbraucherschützer halten diese Regelung für unzumutbar und irreführend.

Die Organisation fordert eine Überarbeitung des Tarifsystems. Eurowings solle den Basistarif nur dann bewerben, wenn er ein standardmäßiges Kabinengepäckstück einschließt. Zudem beantragt der vzbv ein gerichtliches Verbot der aktuellen Tarifvariante. Die Airline verteidigt ihre Praxis: Die Handgepäckregeln und die Tarifdarstellung entsprächen vollständig den deutschen und EU-Vorschriften, heißt es. Das System sei kundenfreundlich, fair und transparent.

Der Fall ist kein Einzelfall: Dieselbe Verbraucherorganisation hat in den vergangenen Monaten bereits ähnliche Klagen gegen andere Airlines wegen vergleichbarer Regelungen eingereicht.

Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte Eurowings gezwungen werden, die Bedingungen des Basistarifs zu überarbeiten. Ein Erfolg der Verbraucherschützer könnte zudem strengere Vorgaben zur Bewerbung von Handgepäckregelungen durch Fluggesellschaften nach sich ziehen. Der Rechtsstreit wird nun durch die deutschen Instanzen verhandelt.

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