Verfassungsgericht blockiert Klage der Polizeigewerkschaft gegen unabhängige Aufsicht
Aneta WilmsenPolizeigewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Verfassungsgericht blockiert Klage der Polizeigewerkschaft gegen unabhängige Aufsicht
Gericht weist Urlaub der Polizeigewerkschaft ab
Gericht weist Urlaub der Polizeigewerkschaft ab
Gericht weist Urlaub der Polizeigewerkschaft ab
- Dezember 2025, 11:22 Uhr
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Urlaub gegen die neue unabhängige Polizeiaufsicht im Land abgewiesen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte versucht, das Gesetz zu blockieren, mit der Begründung, es räume einem unabhängigen Ermittler zu weitreichende Befugnisse ein. Das Gericht entschied jedoch, dass die Gewerkschaft von vornherein nicht Urlaubbefugt war.
Im März 2025 hatte der Landtag von NRW für die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten gestimmt. Diese Position, besetzt durch Dr. Frank Huster, sollte die Polizeiarbeit mit größerer Eigenständigkeit überwachen. Das Gesetz sieht vor, dass der Beauftragte Urlaub entweder nach Abschluss oder sogar während laufender Strafverfahren einleiten kann.
Mit dem aktuellen Urteil wird die Kompetenz des Beauftragten zur eigenständigen Untersuchung von Polizeimaßnahmen bestätigt. Die Urlaub der DPolG wurde endgültig abgewiesen, sodass das Aufsichtssystem bestehen bleibt. Dr. Huster wird seine Tätigkeit als Polizeibeauftragter des Landes fortsetzen.






