28 December 2025, 09:41

Weihnachtsgeschenke kaufen: Diese EU-Rechte schützen Sie beim Einkauf und Umtausch

Ein Tisch mit darauf liegenden CD-Hüllen, Abzeichen, einem Becher voller Coupons und verstreuten Papieren.

Weihnachtsgeschenke kaufen: Diese EU-Rechte schützen Sie beim Einkauf und Umtausch

Die Weihnachts-Einkaufssaison hat begonnen, und Verbraucher in der gesamten EU verfügen über klare Rechte – ob beim Kauf von Geschenken, Gutscheinen oder Waren im Internet. Neue Hinweise erinnern Käufer an zentrale Schutzbestimmungen, von Gültigkeitsregeln für Gutscheine bis hin zu Rückerstattungen bei verspäteten Lieferungen. Allerdings können einige Bedingungen je nach Land noch immer variieren.

In Deutschland gekaufte Geschenkgutscheine ohne Ablaufdatum bleiben nun drei Jahre lang gültig. Die gesetzliche Verjährungsfrist beginnt dabei mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Händler dürfen zwar kürzere Fristen festlegen, diese dürfen Kunden jedoch nicht unangemessen benachteiligen.

Für in anderen EU-Ländern gekaufte Gutscheine gelten unterschiedliche Regelungen. Einige Staaten wie Deutschland wenden auf unbefristete Gutscheine eine dreijährige Verjährungsfrist an. Andere erlauben es Verkäufern, kürzere Ablauffristen vorzugeben – sofern dies das nationale Recht zulässt. Käufer sollten daher stets die jeweiligen Bedingungen für das Land und die Gutscheinart prüfen.

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Bei Online-Käufen können Verbraucher ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen stornieren. Treffen Waren, insbesondere leicht verderbliche Produkte, verspätet ein, dürfen Kunden vom Kauf zurücktreten und eine vollständige Rückerstattung verlangen. Sendet ein Händler Artikel nach einer Stornierung dennoch zu, muss er die Rücksendekosten tragen, wenn er die Ware zurückfordert. Defekte Produkte können unabhängig vom Kaufort in der EU umgetauscht, repariert oder erstattet werden. Bei ungewollten, aber mangelfreien Artikeln entscheiden die Händler selbst, ob sie einen Gutschein, Bargeld oder gar nichts anbieten. Besuchern von Weihnachtsmärkten wird zudem geraten, stets Quittungen zu verlangen, da diese spätere Garantieansprüche erleichtern.

Die aktualisierten Regelungen sollen die Rechte bei Gutscheinen, Lieferungen und Rückgaben während der hektischen Festtage klarer gestalten. Zwar gelten einige Schutzbestimmungen EU-weit, doch können Verfallsdaten und Rückgaberegeln weiterhin von Land zu Land abweichen. Verbraucher werden daher aufgefordert, vor dem Kauf die Bedingungen zu prüfen und für alle Einkäufe die Belege aufzubewahren.