26 March 2026, 08:13

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt ungestraft davon

Verkehrszeichen 'Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor' mit einer Person in der Nähe, Bäumen, Strommasten, einem Haus und dem Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und kommt ungestraft davon

Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit fast doppelter Höchstgeschwindigkeit geblitzt

Kürzlich wurde ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit nahezu doppelter Geschwindigkeit in einer kontrollierten Zone erwischt. Der Vorfall ereignete sich während einer routinemäßigen Geschwindigkeitsmessung in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Zwar wurde kein Bußgeld verhängt, doch der Fall zeigt: Tempolimits gelten für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Radfahrer.

Der Radler war mit 59 km/h in einer 30er-Zone unterwegs und gehörte damit zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern während der Kontrollaktion. Trotz der hohen Geschwindigkeit wurde der Fahrer von den Beamten nicht angehalten, sodass es vorerst keine Konsequenzen gab.

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Geschwindigkeitsüberschreitungen von Radfahrern werden besonders in Schulzonen strenger geahndet. Die Strafen reichen von Verwarnungen bis zu Bußgeldern zwischen 15 und 35 Euro, abhängig von der Verkehrssituation. Anders als Autofahrer unterliegen Radfahrer jedoch keinem einheitlichen Bußgeldkatalog – feste Strafen für zu schnelles Fahren gibt es für sie nicht. Wird jedoch eine konkrete Gefährdung nachgewiesen, kann ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden.

Aktuelle Daten zu durchschnittlichen Bußgeldern für rasende Radfahrer in Deutschland der letzten drei Jahre liegen nicht vor. Bestehende Sanktionen für Fahrräder beziehen sich vor allem auf andere Verstöße, wie das falsche Nutzen von Fahrradschnellwegen (15–30 Euro) oder das Überfahren roter Ampeln (60–100 Euro).

Der Vorfall erinnert daran, dass Tempolimits für alle Fahrzeuge gelten – auch für Fahrräder. Zwar fallen die Strafen für Radfahrer geringer aus als für Autofahrer, doch besonders in sensiblen Bereichen wie Schulzonen können dennoch Konsequenzen drohen. Die Behörden überwachen weiterhin die Geschwindigkeit aller Verkehrsteilnehmer, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Quelle